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Völkermeldung für 2021
15. November 2020
Bis zum 15.11.2010: selbständige Völkermeldung für 2021 beim 1. Vorsitzenden oder beim Kassenwart.
Völkermeldung für 2021
Bis zum 15.11.2010: selbständige Völkermeldung für 2021 beim 1. Vorsitzenden oder beim Kassenwart.